Der gegen Studiengebühren geht in eine neue Runde! Heute wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichts entschieden, dass das Volksbegehren gegen Studiengebühren der Freien Wähler zulässig ist. Damit wird – voraussichtlich Anfang 2013 die bayerische Bevölkerung die Möglichkeit haben Studiengebühren abzuwählen. Der genau Abstimmungszeitraum steht noch nicht fest, er muss innerhalb der nächsten vier Wochen bekannt gegeben werden. Sobald es etwas neues gibt erfahrt ihr das natürlich sofort hier bei uns!
Bereits jetzt äußerten sich die Studierendenvertretungen der LMU und TU, sowie die Landesastenkonferenz in einer Pressemitteilung positiv über das Volksbegehren.