Die Debatte um die Abschaffung der Studiengebühren ist voll falscher Annahmen und Behauptungen. Wir wollen an dieser Stelle sachlich, korrekt und neutral die häufigsten Irrtümer über Studiengebühren richtigstellen.
Studiengebühren finanzieren die gesamte Universität
Nein. Laut bayerischem Hochschulgesetz dienen Studiengebühren ausschließlich der Verbesserung der Studienbedingungen. Die sogenannte Grundausstattung zahlt nach wie vor der bayerische Staat.
Seit Verabschiedung des Gesetzes kommt es aufgrund der Uneindeutigkeit der rechtlichen Grundlage immer wieder zu Streitigkeiten, was aus den Gebühren finanziert werden darf und was zur Grundausstattung gehört. Einigkeit besteht jedoch über folgende Punkte:
- die für den Hochschulbetrieb notwendigen Räumlichkeiten gehören zur Grundausstattung
- ausreichend Seminarplätze und Dozenten, damit das Studium in Regelstudienzeit zu schaffen ist, gehören zu Grundausstattung
- Studiengebühren dienen nicht der Finanzierung von Forschung
Auch sollte man nicht übersehen, dass Studiengebühren nur einen kleinen Teil der Finanzierung der Hochschulen ausmachen. An der TU München beispielsweise betragen sie laut Präsident Wolfgang Herrmann nur 1,5 % des Gesamtbudgets.
Ohne Studiengebühren leidet die Forschung
Nein, denn Studiengebühren sind, wie oben bereits beschrieben, zweckgebunden und dienen ausschließlich der Verbesserung der Studien- und Lehrbedingungen.
Die meisten Universitäten finanzieren ihre Forschung mehrgleisig über eine Mischung aus staatlichen Geldern und Drittmitteln. Obwohl die Finanzierung der Forschung sicherlich stark verbesserungswürdig ist, hat sie mit der Debatte um Studiengebühren nichts zu tun.
Studierende aus armen Familien sind von den Gebühren befreit.
Nein. In der Liste möglicher Befreiungsgründe des Staatsministerium für Bildung taucht finanzielle Not der Eltern nicht auf. Wenn das Geld fehlt, wird von Seite des Ministeriums und den Universitäten auf die Möglichkeit der Kreditaufnahme verwiesen. Nur dann, wenn der Kredit eine unzumutbare Härte darstellt (das Ministerium führt als Beispiel Schwerbehinderte an), kann eine Befreiung erfolgen.
Die Befreiungsregelungen gelten für alle Hochschulen in Bayern, auch wenn die Befreiung en detail unterschiedlich geregelt ist – beispielsweise können Studierende aufgrund sehr guter Studienleistungen von den Gebühren befreit werden. Hier verlinken wir beispielhaft die Uni Regensburg, die LMU München, die TU München und die Uni Bayreuth.
Studiengebühren fallen ersatzlos weg
Nein. Alle Akteure – vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) über Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch (FDP) und die bayerischen HochschulrektorInnen bis hin zu den Parteien der Opposition – haben klar gemacht, dass für sie nur eine staatliche Kompensation in voller Höhe der durch die Abschaffung entfallenden Mittel in Frage kommt. Finanziell ist dies möglich: Bisher nahmen die Hochschulen über die Gebühren etwa 180 Millionen Euro jährlich ein. Dem stehen in den kommenden Landeshaushalten noch nicht verplante Steuermehreinnahmen in Höhe von 367 Millionen Euro gegenüber.
Das Volksbegehren richtet sich nur gegen die Gebühren an den Universitäten
Nein. Studiengebühren wurden 2007 durch eine Änderung des bayerischen Hochschulgesetzes gleichzeitig an den Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen eingeführt. Das Volksbegehren “Nein zu Studienbeiträgen” will sie an allen dreien wieder abschaffen.
Das Volksbegehren gegen Studiengebühren hat auch dazu geführt, dass die Debatte um die Kosten der Meisterausbildung neuen Schwung gewonnen hat. So hat Thomas Goppel, ehemaliger bayerischer Wissenschaftsminister, die Abschaffung der Gebühren für die Meisterausbildung angeregt.